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     DIE JURY

     Bewertungsverfahren und Nominierungen

 

(1)    Entscheidungen über die Nominierung für eine Preisverleihung sowie die Festlegung der Gewinner obliegen einer unabhängigen Jury, die im Auftrag der Diamond Awards Association e.V. (nachfolgend kurz ’DAA’) tätig wird. Eine Weisungsbefugnis der DAA und seines Präsidiums gegenüber den Mitgliedern der Jury besteht nicht. Die DAA hat sich jeder Einflussnahme auf die Entscheidungen der Jury zu enthalten. Eine Ausnahme bilden die in den Richtlinien der DAA erwähnten Sonder/Ehrenpreise, die vom Präsidium benannt werden und keiner Nominierung bzw. Entscheidung bedürfen.

 

(2)    Ausgenommen von (1) sind die in Zusammenarbeit mit Media Control ermittelten Preisträger. Die Listen werden 6 Monate vor der Verleihung veröffentlicht.

 

(3)   Die DAA will Akzente setzen. Im Gegensatz zu anderen Preisverleihungen entscheidet bei der DAA eine Fachjury bestehend aus Prominenten, Journalisten und Experten der Branche über die Nominierungen. Die Jury entscheidet frei und unabhängig in den einzelnen Sparten, die von der DAA vorgegeben werden. Dies geschieht unabhängig vom Geschmack der Masse oder der Beeinflussung der großen Machthaber der Entertainment Branche.

 

(4)  Die Auswahl der Nominierungen in den Kategorien, die der Jury von der DAA vorgegeben werden, mindestens 3 und maximal 10, übernimmt eine Fachjury, bestehend aus Prominenten, Journalisten und Experten der Branche (ausgenommen hiervon sind die Kategorien die von Media Control ermittelt werden).

 

(5)    Die Jury besteht aus mindestens sechs, maximal zwölf Juroren. Über die Auswahl der Juroren entscheidet das Präsidium der DAA. Das Präsidium bestätigt dem Juror seine Beauftragung schriftlich. Die Jury kann bei Bedarf selbständig einen Jury - Vorsitzenden ernennen.

 

(6)    Die Arbeit der Jury erfolgt ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Auslagen werden, soweit sie im Einzelfall im voraus von der Geschäftsführung der DAA genehmigt wurden, erstattet. Alle Juroren nehmen als Gäste an den Preisverleihungen teil.

 

(7)   Die Mitgliedschaft in der Jury kann jederzeit durch Erklärung des Jurors oder des Präsidiums beendet werden. Die Beendigung tritt nach Durchführung der nach Ablauf eines Beurteilungszeitraumes folgenden Verleihung in Kraft. Bis dahin wirkt der Juror an allen Entscheidungen der Jury mit.

 

(8) Die Nominierungen für den Schlager - Diamant setzen zwingend das Vorliegen mindestens eines aussagekräftigen Jury - Protokolls voraus. Ausgenommen sind die durch Media Control ermittelten Preisträger.

 

(9)    Sollten bei der Nominierungsfindung Shows oder Künstler - Auftritte besucht werden müssen, um diese zu beurteilen, trägt der Juror selbst für seine Akkreditierung Sorge.

 

      (a) Bei Akkreditierungsproblemen kann die Geschäftsstelle der DAA um Unterstützung gebeten werden.

 

      (b) Lehnt das Management einer Show oder eines Künstlers dieses ab, kann die Jury endgültig von 0000000einer Berücksichtigung für die Nominierungsfindung absehen.

 

(10) Die Juroren sollten über Fachkenntnisse in der Entertainment Branche verfügen oder selbst in der Branche 0000tätig sein.

 

Das positive Echo im Vorfeld dieser Preisverleihung stellt eine willkommene Herausforderung für die DAA in den kommenden Jahren dar.

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