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Statuten der Diamond Awards Association e. V.

für die Arbeit der Jury


Präambel

Die nachfolgenden Statuten sind Grundlage für die Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Jury der Preisverleihung ’Diamant des Jahres’(im folgenden ’Preisverleihung’ genannt). Sie sind für die Arbeit der Jury bindend. Die Jury ist bei ihrer Arbeit nur an diese Statuten sowie an die von der Diamond Awards Association e.V. veröffentlichten Richtlinien zu den Preisverleihungen gebunden, im Übrigen aber in ihrer Entscheidungsfindung frei.

  

I. Funktion, Zusammensetzung, Amtszeit und Integrität der Jury

 (1) Entscheidungen über die Nominierung für eine Preisverleihung sowie die Festlegung der Gewinner obliegen einer unabhängigen Jury, die im Auftrag der Diamond Awards Association e.V. (nachfolgend kurz ’DAA’) tätig wird. Eine Weisungsbefugnis der DAA und seines Präsidiums gegenüber den Mitgliedern der Jury besteht nicht. Die DAA hat sich jeder Einflussnahme auf die Entscheidungen der Jury zu enthalten. Eine Ausnahme bilden die in den Richtlinien der DAA erwähnten Sonder-/ Ehrenpreise, die vom Präsidium benannt werden und keiner Nominierung bzw. Entscheidung bedürfen.

 

(2)    Ausgenommen von (1) sind die in Zusammenarbeit mit Media Control ermittelten Preisträger. Die Listen werden 6 Monate vor der Verleihung veröffentlicht.

 

(3)    Die Jury besteht aus mindestens sechs, maximal zwölf Juroren. Über die Auswahl der Juroren entscheidet das Präsidium der DAA. Das Präsidium bestätigt dem Juror seine Beauftragung schriftlich. Die Jury kann bei Bedarf selbständig einen Jury- Vorsitzenden ernennen.

 

(4)  Die Arbeit der Jury erfolgt ehrenamtlich. Eine Vergütung wird nicht gezahlt. Auslagen werden, soweit sie im Einzelfall im Voraus von der Geschäftsführung der DAA genehmigt wurden, erstattet. Alle Juroren nehmen als Gäste an den Preisverleihungen teil.

 

(5)   Die Mitgliedschaft in der Jury kann jederzeit durch Erklärung des Jurors oder des Präsidiums beendet werden. Die Beendigung tritt nach Durchführung der nach Ablauf eines Beurteilungszeitraumes folgenden Verleihung in Kraft. Bis dahin wirkt der Juror an allen Entscheidungen der Jury mit.

 

(6)   Die Juroren sollte über Fachkenntnisse in der Entertainment Branche verfügen oder selbst in der Branche tätig sein.

 

 

II. Kooperation mit der DAA

 (1) Die Jury wird bei ihrer Entscheidungsfindung bei Bedarf durch den Präsidenten der DAA beraten. Sie kann darüber hinaus bei Bedarf weitere Personen ihres Vertrauens als Berater bei ihrer Entscheidungsfindung hinzuziehen.

 

(2)  Die Geschäftsstelle der DAA steht der Jury für die Koordination ihrer Aufgaben und als Assistenz zur Verfügung.

 

(3)  Den Angehörigen des Präsidiums bleibt vorbehalten, an den Sitzungen der Jury und sonstigen Konferenzen als Gast teilzunehmen. Ein Stimmrecht steht ihnen nicht zu. Sämtliche Informationen, die sie während der Sitzungen erhalten, sind von ihnen streng vertraulich zu behandeln.

 

(4) Der evtl. Vorsitzende der Jury ist zur Teilnahme an den Mitgliederversammlungen der DAA berechtigt, soweit die Versammlung dazu im Einzelfall keinen anderen Beschluss fasst. Ein Stimmrecht steht dem Jury-Vorsitzenden nicht zu.

 

 

IV. Bewertungsverfahren

 (1) Die Jury begutachtet und bewertet Leistungen in den von der DAA vorgegebenen Kategorien unter Zugrundelegung der dazu von der DAA veröffentlichten Richtlinien.

 

(2) Bewertungszeitraum ist das vergangene Kalenderjahr. Bewertungsgebiet ist beim Schlager Diamant Deutschland, wobei Leistungen von Künstlern aus anderen Ländern, die Einfluss auf den deutschen Markt haben, von der Jury berücksichtigt werden können.

 

(3) Dem Präsidium bleibt vorbehalten, bei jeder Preisverleihung zu entscheiden, ob die Verleihung in bestimmten Kategorien ausgesetzt werden soll. Die Jury hat ein entsprechendes Vorschlagsrecht.

 

 

VI. Jury-Sitzungen

(1) Die Jury-Sitzungen werden vom gewählten Jury-Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung ggf. von seinem Stellvertreter geleitet.

 

(2)  Vor jeder Preisverleihung findet mindestens eine Jury-Sitzung zur Beschlussfassung über die Nominierungen und Gewinner statt. Sitzungen und Stimmabgaben der Jury können auch per Telefon- oder Internetkonferenz abgehalten werden bzw. erfolgen. Im Falle der Verhinderung eines Jurymitglieds ist auch eine Stimmabgabe in Schriftform zulässig.

 

(3) Die abschließende Jury-Sitzung ist derart zu terminieren, dass dem Präsidium alle Nominierten 6 Monate und alle Gewinner spätestens 3 Monate vor einer Preisverleihung bekannt gegeben werden können.

 

 

VII. Beschlüsse der Jury

(1) Die Jury ist beschlussfähig, sofern mindestens sechs Jury-Mitglieder an der Beschlussfassung mitwirken. Jeder Juror hat eine Stimme. Beschlüsse über Nominierungen und Gewinner der Preisverleihungen kommen mit einfacher Mehrheit zustande. Das Votum der Jury ist für die DAA bindend. Eine Anfechtung ihrer Beschlüsse ist ausgeschlossen.

 

(2)  Alle Beschlussergebnisse der Jury und Begründungen der Beschlüsse sind bis zu deren ausschließlich dem Präsidium vorbehaltener von den Juroren streng vertraulich zu behandeln.

  

 

VIII. Öffentlichkeitsarbeit

 (1) Die Namen aller Juroren werden auf der Website der DAA veröffentlicht. Von den Juroren werden auf der Website zusätzlich deren Kurzbiografie sowie ein Foto veröffentlicht. Zu Beginn jeder Jury- Amtszeit informiert die DAA in einer Pressemitteilung sowie einem Mitgliederrundschreiben der DAA über deren Zusammensetzung.

 

(2)  Die Bekanntgabe der Nominierungen und Begründungen sowie der Zeitpunkt der Bekanntgabe obliegen ausschließlich dem Präsidium. Der Vorsitzende der Jury wird über Zeitpunkt und Umfang der Bekanntgaben durch die Geschäftsstelle der DAA schriftlich informiert.

 

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